Pflegegrade

Insgesamt wird in fünft Pflegegrade unterschieden. Sie richten sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder an der Fähigkeit der pflegebedürftigen Person. Diese Beeinträchtigungen können körperlicher, kognitiver, demenzieller oder psychischer Natur sein. Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad steht in Abhängigkeit Ihrer Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit.

Die Ermittlung Ihres Pflegegrades erfolgt bei gesetzlich Versicherten über den Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten ist ein Pflegegutachter von MEDICPROOF zuständig.

Grundlage ist in beiden Fällen ein standardisiertes Verfahren der Begutachtung, das sich in sechs Bewertungs-Module mit unterschiedlichen Fragen aufteilt.

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Falls Sie weitere Fragen und Beratungsbedarf zu einzelnen Themen haben, sprechen Sie mich gerne an.