Abrechnungsmöglichkeiten

Lebensgefühl – BLS verfügt über die Anerkennung des Landes NRW und kann somit für gesetzlich Versicherte, die bereits einen Pflegegrad erhalten haben, direkt mit der Pflegekasse abrechnen. So brauchen Sie sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern und vor allem nicht in Vorleistung gehen.

Sie sind privat krankenversichert? Dann erhalten Sie von uns die Rechnung, gehen in Vorleistung und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die eventuell einen Teil des Rechnungsbetrages übernimmt. Das sollten Sie im Zweifel vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Sollten Sie über keinen Pflegegrad verfügen, wird grundsätzlich privat abgerechnet. 

Für Ihre Angehörigen und Nahestehenden besteht die Möglichkeit, die Beratung oder Unterstützung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Hier wird eine individuelle Pauschale vereinbart, deren maximale Höhe 23€  beträgt.