Wissenswertes

Allgemeines:

Beim Kontakt mit der Pflegekasse zur Feststellung Ihres Pflegegrades und bei der Erlangung der erforderlichen Hilfen sind wir Ihnen behilflich.

Die Pflegeversicherung ermöglicht mit finanziellen Hilfen Ihren Wunsch, zu Hause gepflegt und betreut zu werden. Pflegebedürftige sowie Personen mit erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung das Ausmaß eines Pflegegrades erreicht haben, haben die Möglichkeit, Leistungen in Anspruch zu nehmen. 

Das Dienstleistungsangebot wird bei Notwendigkeit an die Anforderungen angepasst.

Abgerechnet wird direkt für Sie über die Pflegekassen, solange es sich um Leistungen nach § 45b und § 39b handelt. Die dafür benötigte Anerkennung über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen liegt uns vor. 

Sie und Ihre Angehörigen haben während der gesamten Zeit eine Ansprechpartnerin, um Fragen zu klären und das Betreuungsangebot zu gestalten. Der Aufwand für Sie wird so gering wie möglich gehalten, verschiedene Dienstleistungen sind aus einer Hand geboten. 

Für Ihre Angehörigen besteht die Möglichkeit die Beratung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Hier wird eine individuelle Pauschale vereinbart, deren maximale Höhe 23€ beträgt.

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